Organisation

Die Bürgergemeinde Steinhausen ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Zur Bürgergemeinde gehören gemäss Gemeindegesetz aus dem Jahre 1982 alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
  • Sozial- und Fürsorgewesen für die an ihrem Heimatort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger
  • Verwaltung des Bürgergutes
  • Förderung der Heimatverbundenheit

Sie kann zusätzlich noch weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen.

Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hierfür nicht ausreicht. Die Bürgergemeinde Steinhausen erhebt Steuern seit einigen Jahren keine Steuer mehr.

Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassungstimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.

Der Bürgerrat der Gemeinde Steinhausen besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern. Er tagt ungefähr alle vier Wochen. Die im Teilpensum tätige Bürgerschreiberin erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlung. Ferner erledigt sie die Korrespondenz und führt die Gemeinderechnung und das Bürgerarchiv.

Bürgerkanzlei

Adresse:
Bürgerkanzlei Steinhausen
Postfach
6312 Steinhausen

Telefon: 041 743 21 76

E-Mail: kanzlei@buergergemeinde-steinhausen.ch

Kontakt: Andrea Dietziker, Bürgerschreiberin

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